Skip to content

Was für die Genehmigung einer Wallbox im Mehrfamilienhaus zu beachten ist

Stellen Sie gemeinsam den Antrag für eine Wallbox im Mehrfamilienhaus. Bild: Dylan Gillis / unsplash
Stellen Sie gemeinsam den Antrag für eine Wallbox im Mehrfamilienhaus. Bild: Dylan Gillis / unsplash

Lange war es schwierig, eine Genehmigung für eine eigene Wallbox im Mehrfamilienhaus zu erhalten. Das hat sich Dezember 2020 geändert. Jetzt haben Eigentümer*innen und Mieter*innen für die eigene Ladestation im Mehrfamilienhaus die Rückendeckung des Gesetzes. Wie Sie für die Wallbox im Mehrfamilienhaus an die Zustimmung kommen und was anschließend zu tun ist, erfahren Sie hier. 

Die aktuelle Gesetzeslage: die Wallbox im Mehrfamilienhaus 

Die Bundesregierung bringt auf verschiedenen Ebenen die Elektromobilität voran. Auch in Punkto Ladestationen im Mehrfamilienhaus wurden im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Wohnungsmodernisierungsgesetz (WeMoG) entsprechende Änderungen vorgenommen. Diese Paragrafen machen den Weg für die Ladestation im Mehrfamilienhaus frei: 

Gesetzesgrundlage Eigentum “Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die … dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge … dienen.” (WeMoG)

Gesetzesgrundlange Mietverhältnis “Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem… Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge… dienen.” (Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 554)

Wie immer gilt: Ausnahmen sind möglich. Beispielsweise wenn der Denkmalschutz greift oder die Eingriffe in die Bausubstanz zu stark oder die Kosten unzumutbar hoch sind.  

So bekommen Sie für Ihre Wallbox im Mehrfamilienhaus die Zustimmung

Auch wenn Ihnen die Genehmigung der Wallbox sicher ist – einige Vorgaben müssen eingehalten werden. Und außerdem haben die Vermieter*Innen oder die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bei der Umsetzung der Maßnahmen ein Mitspracherecht.  

In drei Schritten zur Genehmigung der Wallbox im Mehrfamilienhaus (für gemietete Objekte)

Bevor Sie die vielen Vorteile einer eigenen Ladestation zu Hause genießen können, müssen Sie drei Schritte beachten.

Schritt 1: Informieren Sie den Vermieter/die Vermieterin  

Ihr erster Ansprechpartner ist der/die Vermieter*In. In einem persönlichen Gespräch können Sie Ihr Vorhaben am besten erklären und die Vorteile aufzeigen. Danach formulieren Sie Ihr Vorhaben noch einmal schriftlich per E-Mail oder Brief. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, sollten Sie Unterstützung suchen. Das senkt die Kosten der Installation für die Beteiligten. 

Ihre Argumente für eine Wallbox: Die Bundesregierung fördert mit verschiedenen Maßnahmen den Umstieg auf Elektromobilität. Bis 2030 sollen 7 bis 10 Millionen Elektroautos zugelassen sein. Dazu kommt das vorhersehbare Aus für Neuwagen mit Verbrennungsmotor in der EU ab dem Jahr 2035. Klar ist somit, dass zunehmend mehr Menschen an ihrem Wohnort laden möchten. Das macht die Installation einer Wallbox in einem Mehrfamilienhaus zu einer zukunftsfähigen Investition. 

Wenn der/die Vermieter*In informiert ist, sollten per Standortbegehung die Bedingungen für die Installation einer Wallbox im Mehrfamilienhaus bzw. im Haus überprüft werden. Näheres erfahren Sie in unserem Blogbeitrag Ladestation für die Eigentümergemeinschaft. In sechs Schritten zur idealen Lösung.  

Schritt 2: Stellen Sie den schriftlichen Antrag    

Die Rahmenbedingungen und die Gesetzeslage für die Wallbox sind klar. Vielleicht haben Sie bereits die passende Lademöglichkeit ausgewählt? Hilfestellung dazu erhalten Sie in unserem Blogbeitrag Ladesäulen und Wallboxen für Mehrfamilienhäuser.  

Entdecken Sie jetzt unsere Ladelösung ideal für Mehrfamilienhäuser. Einfach in der Bedienung, höchst skalierbar, inklusive Lastmanagement.

Jetzt stellen Sie den schriftlichen Antrag bei der/dem Vermieter*In per E-Mail oder Brief. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig.

Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen und der Vermieter*In Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, muss er/sie den Antrag auf der Eigentümerversammlung einreichen. Dafür gibt es Fristen, die Sie bedenken sollten. Hier entscheidet die Mehrheit auch über die Details der Umsetzung, wie beispielsweise den Standort der Wallbox. 

Wenn Sie sich für LADE-Produkte entscheiden, unterstützen wir Sie beim Erstellen der Beschlussvorlage

Wer übernimmt welche Kosten?

Wer für die Installation einer Wallbox im Mehrfamilienhaus die Kosten im Mietverhältnis trägt, ist nicht per Gesetz geregelt. Allerdings wird durch die Installation der Vorrichtung für eine Ladelösung eine Wertsteigerung der Immobilie erreicht. Das spricht für eine Beteiligung des/der Eigentümer*In. Die Wallbox oder Ladesäule finanziert in der Regel der/die Mieter*In und erhält dadurch das Eigentum. Natürlich wäre es auch denkbar, dass der/ Eigentümer*In die Anschaffung tätigt und entsprechend die Miete anpasst. Alles rund ums Thema erfahren Sie in unserem Blogbeitrag Kosten für Ladesäulen und Wallboxen.  

Kalkulieren Sie einfach und bequem die passende Ladelösung für Ihren Standort.

In drei Schritten zur Genehmigung der Wallbox im Mehrfamilienhaus (für Wohneigentum)

Bevor Sie Ihr Wohneigentum mit einer eigenen Ladestation aufwerten können, müssen Sie drei Schritte beachten.

Schritt 1: Informieren Sie die Miteigentümer*Innen  

Auch wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Genehmigung einer Wallbox im Mehrfamilienhaus nicht verweigern darf, so müssen Sie Ihre Miteigentümer*Innen dennoch informieren. Diese haben nämlich ein Mitspracherecht bei der Durchführung der baulichen Maßnahmen. In einem persönlichen Gespräch können Sie Ihr Vorhaben erklären und die Vorteile aufzeigen. Danach formulieren Sie Ihr Vorhaben noch einmal schriftlich per E-Mail oder Brief.  

Wer hat ebenfalls Interesse an einer Ladeinfrastruktur? Wenn Sie das Projekt gemeinsam angehen, senken Sie die Kosten. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Glossar unter dem Stichwort Skalierbarkeit. 

Schritt 2: Klären Sie vorab die Rahmenbedingungen

Bevor Sie den schriftlichen Antrag bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einreichen, sollten Sie:   

  1. Eine Standortbegehung planen: Den Einbau der Ladeinfrastruktur muss ein Elektrofachbetrieb übernehmen. Bitten Sie diesen, vorab eine Standortbegehung durchzuführen. Worauf dabei zu achten ist, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag Ladestation für die Eigentümergemeinschaft. 
  1. Die passende Ladestation finden: Ob automatisiertes Lademanagement, integriertes Energie- und Lastmanagement oder verschiedene Authentifizierungs- und Abrechnungsszenarien – es gibt einiges, auf dass Sie bei der Wahl einer passenden Ladestation für den Einsatz im Mehrfamilienhaus achten müssen. Einen guten Überblick gibt unser Blogbeitrag Wallbox im Mehrfamilienhaus.  

Die Kosten für den Einbau der Ladestation im Mehrfamilienhaus trägt laut Gesetz der/die fordernde Eigentümer*In. Dagegen zahlen alle Eigentümer*Innen anteilig die Kosten, wenn eine doppelt qualifizierte Mehrheit in der Eigentümerversammlung“ den Umbau gefordert hat. Doppelt qualifiziert bedeutet: über zwei Drittel der Stimmen auf der Versammlung und mindestens 50 Prozent aller Anteile am Mitteigentum.

Schritt 3: Stellen Sie den schriftlichen Antrag für die nächste Eigentümerversammlung

Die Rahmenbedingungen sind klar. Jetzt stellen Sie den schriftlichen Antrag bei der Eigentümerversammlung per Email oder Brief. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig.    

Reichen Sie den Antrag rechtzeitig für die nächste Eigentümerversammlung ein. Diese findet in der Regel nur einmal im Jahr statt. Beachten Sie hierbei die Fristen. 

Mit der Genehmigung und einer Einigung über die Umbauarbeiten kann es los gehen. Alles zum Thema Installation haben wir in unserem Blogbeitrag Installation von Ladesäulen leicht gemacht für Sie zusammengefasst.  

Fazit

Der Weg für die eigene Ladestation im Mehrfamilienhaus ist durch entsprechende Gesetze leichter geworden. Sowohl Mieter*Innen als auch Eigentümer*Innen haben ein Recht auf die Genehmigung einer Wallbox oder Ladesäule. Beachten Sie, dass der/die Vermieter*In oder die Mieteigentümer*Innen ein Mitspracherecht bei der Umsetzung haben. Wenn Sie nicht alleine vorgehen, sparen Sie Kosten und Arbeit.