Skalierbarkeit bedeutet allgemein die Fähigkeit eines Systems, seine Größe zu ändern. Im Bereich der Ladestationen ist damit der nachträgliche Ausbau der Lademöglichkeiten gemeint. Eine skalierbare Ladelösung ist also im Nachhinein durch zusätzliche Ladestationen erweiterbar. Dies ist je nach Anbieter in unterschiedlichem Umfang möglich.
GEIG-Novelle 2026: Diese Ladeinfrastruktur-Pflichten gelten jetzt für Ihr Immobilien-Portfolio
Die Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), umgesetzt im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275, wurde im Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat
