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Ladestation für die Eigentümergescheinschaft: In 6 Schritten zu der idealen Lösung

Viertel mit Mehrfamilienhäusern
Zukunftstauglich dank Ladestation für die Eigentümergemeinschaft Bild: Isaac Quesada / unsplash

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz 2021 (WeMoG) macht es Wohnungseigentümer*innen und WEGs leichter, eine eigene Ladestation in der Tiefgarage oder auf dem Außenparkplatz der Eigentümergemeinschaft installieren zu lassen. In sechs Schritten führt Sie unser Leitfaden zu Ihrer eigenen Ladestation.   

Das Recht auf eine Ladestation innerhalb der Eigentümergemeinschaft

Die Sinnhaftigkeit der Elektromobilität ist in der Gesetzgebung angekommen. So legt beispielsweise das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) fest, dass bei Neubauten die Rahmenbedingungen für eine Ladeinfrastruktur eingeplant werden müssen. Bei bestehenden Immobilien ist jetzt Nachrüsten angesagt.

WeMoG 2021

Das Gesetz spricht Ihnen als Wohnungseigentümer*in das Anrecht auf eine Lademöglichkeit an Ihrem eigenen Parkplatz und auf dem Außenparkplatz zu. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann damit die eigene Wallbox oder Ladestation nicht untersagen, aber über die Art der Durchführung der Maßnahme mitentscheiden. Daher benötigen Sie vor der Installation den Beschluss der Eigentümerversammlung.   

Alle Details zum WeMoG finden Sie beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Leitfaden für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): In sechs Schritten zur Ladestation für die Eigentümergemeinschaft

Das WeMoG bildet den rechtlichen Hintergrund, nun zur Praxis. Was müssen Sie als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft tun, wenn Sie eine Ladestation in der Tiefgarage oder auf dem Außenparkplatz installieren möchten? Folgen Sie unserem Leitfaden: In sechs Schritten führen wir Sie zur eigenen Ladestation.   

Schritt 1: Wohnungseigentümergemeinschaft informieren; Mitstreiter*innen finden

Das WeMoG entbindet Sie nicht von der Pflicht, die Wohnungseigentümergemeinschaft in das Projekt “Ladestation” einzubeziehen. Schließlich hat die WEG besagtes Mitspracherecht bei der Umsetzung der baulichen Maßnahmen. So gehen Sie vor:  

  • Informieren Sie die anderen Eigentümer*innen telefonisch oder schriftlich per E-Mail oder Brief über Ihr Vorhaben (den offiziellen Antrag stellen Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt). Verbündete suchen: Als Antragsteller*in müssen Sie die Kosten tragen. Wenn mehrere Parteien mitziehen, verteilen sich die Installationskosten entsprechend.  
  • Berücksichtigen Sie bereits vor den Bauarbeiten einen möglichen späteren Ausbau mit weiteren Ladepunkte. In unserem Glossar finden Sie einen Beitrag zum Thema Skalierbarkeit.  

Tipp: Eruieren Sie die Kosten, bevor Sie den offiziellen Antrag auf der Eigentümerversammlung stellen. Dafür ist eine Standortbegehung unumgänglich.  

Schritt 2: Standortcheck durchführen 

Die Installation einer Ladesäule oder Wallbox darf nur ein Elektrofachbetrieb durchführen. Also macht es Sinn, diesen mit dem Standortcheck zu betrauen. Dabei werden geprüft:  

Anschlussleistung

Die Anschlussleistung der Immobilie ans Stromnetz muss die zusätzliche Last der ladenden Elektroautos tragen können.  Damit Sie nicht kostenintensiv die Anschlussleistung erhöhen müssen, wählen Sie am besten gleich eine Ladelösung mit integriertem Lastmanagement. Lesen Sie mehr in unserem Glossareintrag zum Thema Lastmanagement.  

Elektroinstallation

Lassen Sie den Elektrofachbetrieb die Elektroinstallation direkt vor Ort prüfen: Bietet der Verteilerkasten ausreichend Platz für den zusätzlichen Stromzähler, Sicherungen und Schutzschalter?  

Alle LADE Produkten sind von Werk aus mit Lastmanagement und FI-B Schalter ausgestattet. Ihr Elektriker muss nur einen entsprechend dimensionierten Abgang zur Verfügung stellen.

Kostentreiber identifizieren

Bitten Sie Ihren Elektrofachbetrieb, auf unnötige Kostentreiber zu achten. Das können veraltete oder nicht ausreichende Elektroinstallationen sein sowie unnötig lange Verlegewege für Leitungen.  

Tipp: Je größer die Immobilie, desto komplexer die Umsetzung. Entscheiden Sie sich für einen Betrieb, der Erfahrung mit der Skalierbarkeit von Ladepunkten und der Konzeption von Lastmanagement hat.  

Schritt 3: Die richtige Ladestation für Wohnungseigentümergemeinschaften finden

Sie haben den Antrag eingereicht und sich mit der Eigentümergemeinschaft über die Installation der Ladeinfrastruktur geeinigt? Vielleicht haben Sie sogar Mitstreiter*innen gefunden? Dann können Sie die passende Ladestation auswählen. Achten Sie dabei auf Folgendes:  

Umfang: Ein oder mehrere Ladepunkte?

Achten Sie bei der Wahl Ihrer Ladelösung auf folgende Ausstattungsmerkmale:   

  • automatisiertes Lademanagement 
  • verschiedene Authentifizierungs- und Abrechnungsmöglichkeiten 
  • integriertes Lastmanagement 
  • die Möglichkeit, weitere Ladepunkte im Verbund anzuschließen  

Hardware, die einiges mitmacht

Für die Nutzung in der Tiefgarage ist für eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Wallbox oft die richtige Entscheidung. Diese wird platzsparend an der Wand angebracht. Im Außenbereich ist eine Ladesäule die bessere Lösung. Achten Sie dabei auf ein stabiles Gehäuse, das Wind und Wetter trotzt.  

Kosten einer passenden Ladestation für die Eigentümergemeinschaft

Machen Sie die Wahl einer Ladelösung nicht alleine von den Anschaffungskosten abhängig. Wichtig sind vor allem das integrierte Energie- und Lastmanagement und die Möglichkeit der automatisierten Abrechnung. Auch guter Service und Ansprechpartner sind wichtig.  

Schritt 4: Offiziellen Antrag auf Eigentümerversammlung stellen 

Das WeMoG sichert Ihren Anspruch auf eine Ladestation. Sie benötigen für die Durchführung der Baumaßnahmen einen Beschluss der Eigentümerversammlung, da Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vorgenommen werden. Dabei gilt:  

  • Reichen Sie den Antrag rechtzeitig für die nächste Eigentümerversammlung ein. Achtung: Diese findet in der Regel nur einmal im Jahr statt.  
  • Die Abgabefrist beträgt mindestens drei Wochen.  
  • Die Eigentümerversammlung kann Ihren Antrag nicht ablehnen, sondern nur über die Art der Durchführung der Maßnahme mitentscheiden.  

Wenn Sie sich für LADE-Produkte entscheiden, unterstützen wir Sie beim Erstellen der Beschlussvorlage. 

Schritt 5: Installation

Sie haben das richtige Produkt gefunden? Weiter geht es mit der Installation. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Beitrag Installation von Ladesäulen mit wertvollen Tipps leicht gemacht.  

Die Installation von LADE-Produkten ist kostengünstig und einfach – egal, wie viele Ladepunkte Sie planen. Wir arbeiten in ganz Deutschland mit zertifizierten Elektrofachbetrieben zusammen. 

Schritt 6: Inbetriebnahme und Wartung

Betrieb:

Nach der Installation ist die Ladestation betriebsbereit. Mit einer intelligenten Ladelösung sind Monitoring und Fernwartung denkbar einfach. Wie einfach, erfahren Sie in unserem Beitrag Warum brauchen Ladestationen ein Backend.  

Wartung:

Wie häufig Ladesäulen oder Wallboxen gewartet werden müssen, hängt auch vom Standort ab. Beispielsweise sind Wallboxen in Tiefgaragen nicht der Witterung ausgesetzt, Ladesäulen auf offenen Parkplätzen hingegen schon. Entscheiden Sie sich in diesem Fall für ein robustes Produkt.  

Alle 6 Schritte auf einen Blick

Sechs Schritte für die Installation einer Ladestation für die Eigentümergemeinschaft

Fazit 

Eine eigene Ladestation wertet Ihr Wohnungseigentum erheblich auf. Das WeMoG erleichtert die Umsetzung erheblich. Mit der richtigen Vorgehensweise überzeugen Sie die Miteigentümer von einer zukunftsträchtigen Investition.