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Ladesäulen für Supermärkte und Einzelhandel

Bodenmarkierung für einen Parkplatz für Elektrofahrzeuge: weißes Auto mit Kabel und großem Stecker auf grünem Grund
Bild: Michael Marais / Unsplash

Machen Sie Ihren Kundenplatz mit der Installation von Ladesäulen für Supermärkte und Einzelhandel attraktiv. Für mehr zufriedene Kunden und einfachen Umsatz.

Lesen Sie hier, wie Sie vorgehen und was Sie beim Betrieb öffentlich zugänglicher Ladestationen beachten sollten.   

Ladesäulen oder Wallboxen für Supermärkte und Einzelhandel bringen unbestritten Vorteile. Dazu kommt aber, dass die Installation von Ladepunkten für Elektroautos auf größeren Kundenparkplätzen mittlerweile sogar verpflichtend ist. Mit unseren Tipps bekommen Sie das einfach und günstig hin.   

GEIG – der gesetzliche Hintergrund  

Seit dem 25. März 2021 gilt das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität, kurz GEIG. Dieses Gesetz soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität an Gebäuden beschleunigen. Und weil damit auch Nicht-Wohngebäude gemeint sind, betrifft es unter anderem Supermärkte und den Einzelhandel.  

Konkret heißt das:  

  • Bei einem Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen ist jeder dritte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten.
  • Bei einer größeren Renovierung von Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. 
  • Nach dem 1. Januar 2025 ist jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.  

Alle Details zum GEIG auf einen Blick.

Die Vorteile von Ladesäulen für Supermärkte und Einzelhandel  

Auch wenn Sie nicht vom GEIG betroffen sind, macht die Installation von Ladesäulen auf Ihrem Kundenparkplatz Sinn. Nicht umsonst bieten große Discounter schon seit vielen Jahren Lademöglichkeiten für Elektroautos. Das EHI Retail Institut hat im April 2021 eine Erhebung zum Thema „Parken und Laden“ im Einzelhandel veröffentlicht. Daraus gehen folgende Vorteile von Ladesäulen für Supermärkte und Einzelhandel hervor: EHI Retail Institut

Kunden gewinnen: Derzeit fahren ca. 840.000 Elektroautos auf unseren Straßen, Tendenz stets steigend. Den Supermarkt suchen viele Fahrer nach der Möglichkeit zu laden aus.  

Kundenbindung stärken: Eine der Kernaussagen der Studie: „Hauptmotiviation für den Handel ist die Kundenloyalität.“ Wer also bequem und sicher beim Einkaufen laden kann, kommt gerne wieder.    

Verweildauer erhöhen: Elektromobilisten leben den Grundsatz „Standzeiten sind Ladezeiten“. Eine halbe Stunde Ladezeit reicht schon für eine gute Reichweitenverlängerung. Aber je länger geladen wird, desto besser. Deswegen wird ein Kunde, der während des Einkaufs auf dem Kundenparkplatz lädt, länger im Laden verweilen und möglicherweise mehr Umsatz generieren.   

Bares Geld mit der THG-Quote verdienen: Wenn Sie Ihren Ladestrom an Ihre Kunden verkaufen und nicht verschenken, betreiben Sie einen (halb)-öffentlichen, gewerblich genutzten Ladepunkt und können damit am THG-Quotenhandel teilnehmen. Dazu verkaufen Sie die mit der Abgabe von Ladestrom erreichte CO2-Einsparung über eine Vermittlerplattform an quotenverpflichtete Unternehmen. Hierfür müssen Sie in der Regel die abgegebene Ladestrommenge, die Ladepunktbezeichnung und den Standort mitteilen. Für jede verkaufte Kilowattstunde Strom erhalten Sie bis zu 15 ct / kwH.

Sie möchten neue Kunden gewinnen und dauerhaft mehr Umsatz? Entdecken Sie die ideale Ladelösung für Ihren Kundenparkplatz.

Welche Ladesäule für den Kundenparkplatz?   

Welche Lademöglichkeit ist am besten für Ihren Kundenparkplatz geeignet? Hierfür haben wir alle Details zur Wahl der richtigen Ladesäule für Sie zusammengefasst: 8 Punkte auf die Sie beim Ladesäulen-Vergleich achten sollten. Planen Sie für den Aufbau von Ladesäulen für Supermärkte oder Einzelhandel folgende vier Punkte mit ein:   

1. AC, DC, HPC oder Supercharger?

Normalladestation (AC) oder Schnellladestation (DC)? Diese Frage müssen Sie zuerst klären.  

An einer AC-Ladestation laden Ihre Kunden Wechselstrom mit einer Leistung von bis zu 22 kW (theoretische Ladegeschwindigkeit: 122 km Reichweite pro Ladestunde).  

Dagegen bietet eine DC-Ladestation mit Gleichstrom meist höhere Ladeleistungen. Sogenannte High Power Charger (HPC) laden bis zu 350kW (theoretische Ladegeschwindigkeit: 1944 km Reichweite pro Ladestunde).  

Ähnlich hohe Leistung kann der Supercharger von Tesla bereitstellen, dieser ist derzeit aber Tesla Fahrern vorbehalten.  

Doch welche dieser Lademöglichkeiten ist nun die Richtige für Ihren Parkplatz? 

Schnelladen kostet viel und ist oft unnötig.

 An der AC-Ladesäule kann innerhalb von 30 Minuten eine Reichweite von ca. 35 km nachgeladen werden. Das ist in der Regel mehr als ausreichend für Hin- und Rückweg Ihrer Kunden. An der DC-Säule wird vorwiegend auf Langstrecken geladen. 

2. Mentalität der E-Auto Fahrer

Die höchste Lebensdauer der Traktionsbatterie erreicht man, wenn der Ladezustand zwischen 20% und 80% gehalten wird und man dabei Schnellladen nur so selten wie möglich verwendet. Daher halten die meisten Fahrer Ihren Akkustand in diesem Bereich und laden selten schnell voll.  

Dabei muss man bedenken, dass aktuell bei vielen das Schnellladen als Äquivalent zum Tanken an der Tanksäule verhaftet ist. Erfahrene E-Mobilisten denken da bereits anders: Das Angebot von AC-Ladestationen wird gerne genutzt, um den Ladestand in oben genanntem Bereich zu halten. Anstatt den Akku am Schnelllader auf Höchststand zu bringen ist es daher sinvoller, immer wieder in kleinen Schritten zu beladen. Entsprechend dieser Lademöglichkeiten suchen sich die Fahrer die Einkaufsmöglichkeiten aus.  

In den kommenden Jahren werden E-Autofahrer weiter Erfahrungen im Ladeverhalten sammeln und damit ein flächendeckendes Netz an AC-Ladesäulen immer bedeutender.  

3. AC zur besseren Nutzung von eigenerzeugtem Strom  

Beim Schnellladen gehen die Menschen davon aus, dass sie in kurzer Zeit die hohe Ladeleistung abrufen können, die der Ladepunkt anbietet. Diese Ladeleistung kann selbst von großen PV-Anlagen nicht abgedeckt werden, so dass Sie Strom aus dem Netz beziehen müssen. 

4. Niedrigere Kosten für Aufbau und Betrieb  

AC Ladestationen kosten nur einen Bruchteil von DC- Ladestationen. Bei Letzteren ist bereits die Hardware, also die Ladesäule, sehr teuer. Zudem benötigen Schnellladestationen aufgrund ihrer hohen Leistung einen entsprechend dimensionierten Stromanschluss, oft sogar ein eigenes Umspannwerk. Auch in der Wartung sind DC-Ladestationen wesentlich teurer und komplizierter als AC-Ladepunkte. Das spiegelt sich dann in den Ladepreisen wider. Diese sind oft doppelt oder gar dreimal so teuer wie an AC-Ladepunkten. Beim Laden wird daher die Wahl mit Sicherheit auf das günstigere Angebot fallen und der Einkauf entsprechend geplant. 

Mehr zu den Vorteilen des Normalladens finden Sie in unserem Blog-Beitrag Die Vorteile einer AC Ladesäule.

  

Wählen Sie eine erweiterbare Ladelösung. Wird in Zukunft mehr Ladeinfrastruktur benötigt, können Sie einfach und kostengünstig nachrüsten.

Wachsender Bedarf an Ladeinfrastruktur

Ladestationen locken Kunden auf den Supermarkt-Parkplatz.

Im Jahr 2021 gab es 328.000 Neuzulassungen für E-Autos.  

Damit ist eine erhebliche Anzahl an Fahrzeugen auf eine umfassende Ladeinfrastruktur angewiesen. Um Ihre Kunden mit einem entsprechenden Angebot zufrieden zu stellen, bedarf es künftig einer großen Zahl an Ladepunkten. Diese Nachfrage lässt sich mit DC-Ladern nicht decken. Mit AC-Ladesäulen dagegen bieten Sie einer deutlich größeren Zahl an Kunden die Möglichkeit zu laden. Die Entscheidung des Einkaufs wird in Zukunft auch nach der Lademöglichkeit getroffen. Sorgen Sie mit ausreichenden Ladepunkten dafür, dass Ihre Kunden Ihnen weiterhin treu bleiben und dass Sie darüber hinaus Neukunden gewinnen. 

Skalierbarkeit von Ladesäulen für Supermärkte und Einzelhandel einplanen  

Je nach Größe des Parkplatzes sind Supermarktbetreiber und Einzelhändler laut GEIG sogar zum Betrieb von mehr als einem Ladepunkt verpflichtet. Also sollten Sie damit rechnen, im Laufe der Jahre nachzurüsten.   

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Lösung mit integriertem Lastmanagement wählen  

Auf manch einem Kundenparkplatz von Supermärkten oder Einzelhandel reichen sich die Kunden zu Stoßzeiten sprichwörtlich das Ladekabel in die Hand. Je nach Menge der Ladepunkte laden sogar mehrere Elektroautos gleichzeitig. Aber Sie als Betreiber möchten teure Lastspitzen vermeiden und den Netzanschluss schonen. Die Lösung: Eine intelligente Steuerung. Denn diese verteilt den Strom sinnvoll auf die zu ladenden Autos.  

Kosten und Förderung durch den Staat  

Sie haben das richtige Modell für Ihren Kundenparkplatz gefunden? Dann steht das Thema Finanzierung an. Eine erste Orientierung gibt Ihnen unser Blog-Beitrag Kosten für Ladesäulen und Wallboxen.  

Die Kosten  

Die Kosten für die Errichtung von Ladestationen für Supermärkte oder Einzelhandel fallen ganz unterschiedlich aus.  

 Hier finden Sie Hinweise, wie Sie die Kosten für die Installation abschätzen können: Tipps zur Installation von Ladesäulen.  

Errechnen Sie einfach und unverbindlich, wie viele Ladepunkte sinnvoll für Ihren Standort sind.

Besonderheiten bei der staatlichen Förderung von Ladesäulen für Supermärkte und Einzelhandel  

Je nach Größe des Geschäftes können Supermarktbetreiber und Einzelhändler Fördermittel vom Staat für den Aufbau von Ladesäulen auf ihren Kundenparkplätzen erhalten. Denn hierfür gibt es das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der Staat fördert bis zu 80 % der Investitionskosten. Allerdings unter Bedingungen: Beispielsweise muss die Ladeinfrastruktur an mindestens sechs Tagen der Woche für zwölf Stunden öffentlich zugänglich sein. Sonst erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe um 50%. Also bedenken Sie im Vorhinein, ob Ihre Geschäftsöffnungszeiten dies hergeben.  

Zusätzlich gibt es das Förderprogramm für „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“, bei dem 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden Normalladepunkte bis 22 kW sowie Schnellladepunkte mit einer Leistung von mehr als 22 kW. Nähere Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier: Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland.

Alle weiteren Infos zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier: Förderung für Ladesäulen und Wallboxen.    

Die Installation     

Alles, was Sie generell bei der Installation von Ladeinfrastruktur beachten müssen, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Tipps zur Installation von Ladesäulen.  

Das ist beim Betrieb von Ladesäulen für Supermärkte und Einzelhandel zu beachten   

Wenn Sie auf Ihrem Kundenparkplatz Ladesäulen betreiben, sind diese öffentlich zugänglich. Dann gelten die Bedingungen aus der Ladesäulenverordnung (LSV) und es ergeben sich spezielle Fragen zur Abrechnung.   

Die Abrechnung    

Wenn Strom fließt, fließt auch Geld. Damit müssen Sie sich 1. gegenüber dem Finanzamt verantworten und 2. überlegen, wie Sie den Strom bei Ihren Kunden abrechnen.   

Strom wird, wie auch das Benzin an der Tankstelle, gegenüber dem Finanzamt genau abgerechnet. Deshalb müssen öffentlich und kostenpflichtig genutzte Ladesäulen den Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes entsprechen. Damit wird die genutzte Menge korrekt erfasst und die Nutzerdaten sicher und datenschutzkonform verarbeitet. Hierfür muss, im Sinne der Preisangabenverordnung (PAvg), die Angabe und Abrechnung von Strom an Ladesäulen in Kilowattstunden (kWh) erfasst werden.     

Viele Discounter bieten den Strom zum Laden bisher kostenfrei an. Allerdings ändert sich das langsam. Außer einer Vielzahl an direkten Bezahlmodellen sind folgende indirekten Bezahlmodelle möglich:   

  • Sie setzen zeitliche Begrenzungen, wie etwa eine halbe Stunden Laden kostenfrei.   
  • Sie geben die Ladesäule nur für Kunden frei. Dabei gibt es unterschiedliche Authentifizierungsmöglichkeiten: Kundenkarte, App oder einfach nur Barcode/Pincode auf Kassenzettel.  
  • Sie lassen die Kunden mit ihren durch den Einkauf erworbenen Bonuspunkten „bezahlen“. Dies erhöht zusätzlich die Kundenloyalität.   
  • Als Betreiber können Sie jederzeit mit einem anteiligen Aufschlag an direkten Bezahlmodellen Ihre Investition refinanzieren. 

Ab dem 21. Mai 2023 gilt: Der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts muss mindestens einen kontaktlosen Zahlungsvorgang mittels gängiger Kredit- und Debitkarte ermöglichen.      

Den Parkplatz auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzen 

Aktuell stehen die meisten Einzelhandelsparkflächen nachts nicht zur Verfügung. Damit geht vor allem in Ballungsgebieten kostbarer Parkraum verloren.  

Sinnvoll ist es, Ihre Parkfläche E-Autos auch nachts zur Verfügung zu stellen: mit einer ensprechenden Ladelösung kontrollieren Sie dabei die Nutzung Ihrer Fläche, Falschparker können identifiziert, Schaden nachverfolgt werden.  

Klären Sie unbedingt die Nutzung der Parkfläche mit Ihrer Versicherung.

Verdienen Sie mit dem Angebot an Parkfläche auch außerhalb der Geschäftszeiten Geld. Darüber hinaus werden viele Ihr Geschäft dann noch für einen Einkauf am Abend nutzen, wenn sie ihr Auto für die Nacht parken oder am nächsten Morgen, vor dem Weg zur Arbeit. 

Besonderheiten bei öffentlich zugänglichen Ladesäulen für Supermärkte und Einzelhandel: Anmeldung, Genehmigung, Sicherheit und Wartung    

In Deutschland regelt die Ladesäulenverordnung (LSV) die technischen Mindestanforderungen an den Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladesäulen. Diese gilt damit auch für Ladesäulen auf Kundenparkplätzen von Supermärkten und Einzelhandel. Also müssen Sie als Betreiber Folgendes tun:   

  • Ankündigung: Informieren Sie die Regulierungsbehörde mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn über den Aufbau des Ladepunktes.
  • Meldung und Genehmigung: Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen dem örtlichen Netzbetreiber gemeldet werden. Ladepunkte mit mehr als 11 KWh Leistung muss der Netzbetreiber genehmigen. Dabei obliegt die Anmeldung und eventuelle Einholung der Genehmigung dem Elektroinstallationsfachbetrieb, der die Ladeinfrastruktur installiert.
  • Prüffristen: Als Betreiber einer öffentlich zugänglichen Ladestation müssen Sie die Sicherheit Ihrer Ladestation(en) gewährleisten. Die nötigen Prüfungen durch behördlich anerkannte Sachverständige erfolgen auf Basis der DGUV-Vorschrift 3 und ergeben sich aus Forderungen aus der LSV und dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).  Allerdings können Sie die Wartungsintervalle und Prüffristen im Rahmen von Mindestanforderungen (DIN VDE 0105-100) selbst festlegen. 
  • Wartung: Ladesäulen auf Kundenparkplätzen müssen häufiger gewartet werden, als solche in Tiefgaragen. Sie werden häufig genutzt und sind der Witterung ausgesetzt.   

Alle Rechten und Pflichten von Betreibern einer öffentlich zugänglichen Ladesäule können Sie hier nachlesen: Ladesäulenverordnung.  

Fazit  

Mit der richtigen Ladeinfrastruktur können Sie Ihre Kunden zufrieden stellen, Neukunden gewinnen und zusätzliches Geld verdienen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Parkfläche auch außerhalb der Geschäftszeiten zu nutzen. Planen Sie von Anfang an einen weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur mit ein.

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Thomas Schwabe und sein Team
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Porträt-Foto Thomas Schwabe