Sie möchten eine Ladesäule installieren und interessieren sich für eine Förderung durch den Staat? Auf Bundesebene gibt es aktuell zwei Möglichkeiten: die BMVI-Förderung für gewerbliche Ladestationen und die KfW-Förderung für privat genutzte Ladesäulen und Wallboxen. Dazu kommen regionale Programme. Ein Überblick.
Gewerblich, privat, regional: das sind die Förderprogramme
Der Bund möchte den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur bis 2050 vorantreiben. Neu ist das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des Bundesverkehrsministeriums (BMVI): Kleinstunternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) profitieren bei der Installation einer Ladestation zur gewerblichen Nutzung von einer Förderung. Bereits seit November 2020 fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Installation von privaten Ladesäulen und Wallboxen an Wohngebäuden. Auf regionaler Ebene gibt es ein großes Angebot unterschiedlicher Förderungen.
Die BMVI Förderung für Ladesäulen im gewerblichen Rahmen
Wer oder was wird gefördert?
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung für den Kauf von Ladesäulen und Wallboxen zur gewerblichen Nutzung sowie für den dazugehörigen Netzanschluss. Damit werden auch der Einzelhandel und das Hotel- und Gaststättengewerbe unterstützt.
Fördersumme?
Pro gekauftem Ladepunkt:
- Normal-Ladepunkte (AC und DC bis max. 22 Kilowatt): 80% der Gesamtkosten, maximal 4.000 € pro Ladepunkt
- Schnell-Ladepunkte (Ladeleistung bis 55 Kilowatt): 80% der Gesamtkosten, maximal 16.000 € pro Ladepunkt
Pro Netzanschluss:
- bei Anschluss an das Niederspannungsnetz: 80 % der Gesamtkosten inkl. Installations- und Aufbaukosten, maximal 10.000 € pro Standort
- bei Anschluss an das Mittelspannungsnetz: 80 % der Gesamtkosten inkl. Installations- und Aufbaukosten, maximal 100.000 € pro Standort
- Kombination Pufferspeicher mit Netzanschluss: wie dazugehöriger Netzanschluss
Voraussetzungen?
- Sie müssen die Ladestation auf einer Stellfläche in Deutschland errichten
- Die Ladeinfrastruktur muss an mindestens sechs Tagen die Woche für zwölf Stunden öffentlich zugänglich sein, sonst erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe um 50% der Förderung
- Sie haben noch nicht mit dem Vorhaben begonnen (kein Vertragsabschluss)
- Der genutzte Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen
- An den Ladepunkten müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden möglich sein
- Eine Inbetriebnahme der Ladesäule(n) bis zum 31.12.2022 erscheint realistisch
Wann und wo können Sie die Förderung beantragen?
Das Förderprogramm läuft vom 12. April bis zum 21. Dezember 2021. Reichen Sie den Antrag bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen ein:
Ganz wichtig: Sie müssen den Antrag auf Förderung der Ladesäulen und Wallboxen für Elektroautos vor dem Beginn der Arbeiten stellen.
Wir arbeiten daran, dass auch die LADEsäule und LADEbox als förderfähig gelistet werden.
Förderung von privaten Ladesäulen und Wallboxen an Wohngebäuden durch die KfW
Wer oder was wird gefördert?
Vermieter, Eigenheimbesitzer, Mieter oder Mietgenossenschaften können für den Einbau einer privat genutzten Ladestation oder Wallbox an einem Wohngebäude eine Förderung beantragen. Welche Modelle förderfähig sind, entnehmen Sie folgender Liste:
Wir arbeiten daran, dass auch die LADEsäule und LADEbox als förderfähig gelistet werden.
Tipps zum Ladesäulen-Vergleich finden Sie hier:
Fördersumme?
Jeder Ladepunkt wird mit 900 € gefördert.
Voraussetzungen?
- Die Ladestation muss fabrikneu sein.
- Die Ladestation darf nicht öffentlich zugänglich sein.
- Die Normalleistung von 11 KW darf nicht überschritten werden.
- Der Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien kommen.
- Die Ladestation oder Wallbox muss intelligent und steuerbar sein.
- Die Gesamtkosten müssen bei mindestens 900 € liegen.
Wann und wo kann ich die Förderung beantragen?
Sie müssen den Antrag vor dem Kauf der Ladestation bei der KfW einreichen:
Was ist zu beachten?
Die Förderung gilt nur für bestehende Gebäude. Berücksichtigen Sie bei der Planung von Neubauten die Anschlüsse und Rohre für die Ladeinfrastruktur und stellen Sie sofort nach Einzug den Antrag. Ein eingetragenes Installationsunternehmen muss die Ladestation einrichten und in Betrieb nehmen.
Wenn Sie eigenerzeugten Strom beispielsweise einer Photovoltaik-Anlage nutzen, müssen Sie das durch eine Eigenerklärung nachweisen. Wichtig: Die produzierte Menge muss für das Laden des Elektroautos ausreichend sein und auch tatsächlich dafür verwendet werden. Und zu guter Letzt: Die Förderung der Ladestation wird nur genehmigt, wenn diese vernetzbar ist und in das Energieversorgungssystem eingebunden werden kann.
Regionale Förderung von Ladestationen für Elektroautos
In manchen Bundesländern und Kommunen gibt es zusätzliche Programme zur Ladesäulen Förderung. Beispiel Mainz: Die Mainzer Stadtwerke GmbH fördert Ladesäulen mit 600 € und Wallboxen mit 400 €. Alle Infos gibt es hier:
Einen guten Überblick über alle regionalen Förderprogramme stellt diese Website zur Verfügung:
Fazit
Bei der der Anschaffung einer privaten Ladesäule oder Wallbox sparen Sie mit der KfW-Förderung auf einfachem Wege 900 €. Alle Unternehmen, die zukunftsgerichtet planen, kommen an der Elektromobilität nicht vorbei. Es ist daher sinnvoll, noch dieses Jahr zu handeln, um für die Ladesäule(n) eine Förderung zu erhalten.
TIPP: Unsere LADEsäule und die LADEbox sind so ausgelegt, dass sie sowohl bei der gewerblichen als auch bei der privaten Nutzung für eine staatliche Förderung in Frage kommen. Aktuell wird die Förderfähigkeit geprüft. Es lohnt sich also, mit der Installation zu warten. Den Antrag für die Förderung können Sie jedoch bereits stellen.