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Aktuelle Förderungen für Ladeinfrastruktur

Finden Sie aktuelle Förderprogramme für Ladeinfrastruktur in Deutschland – auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Mit unserer Übersicht finden Sie die passende Förderung für Ihr Projekt und profitieren von finanzieller Unterstützung. Kennen Sie eine neue Förderung oder sind Sie über einen Fehler gestolpert? Schicken Sie uns eine kurze Nachricht per Mail an post@lade.de – wir korrigieren bzw. ergänzen unsere Aufstellung gern.

Förderungen für Ladeinfrastruktur bundesweit

Was wird gefördert

Vorverkabelung der Stellplätze, Anschluss der Anlage ans Stromnetz, Bauarbeiten und Ladepunkte.

Wer wird gefördert

Wohnungseigentümergemeinschaften

Wie wird gefördert

Zwischen 1.300 € und 2.000 € pro Ladepunkt. Es müssen mindestens sechs Stellplätze und mindestens 20 % aller Stellplätze mindestens elektrifiziert (vorverkabelt) werden. 

Förderzeitraum

15. April 2026 bis 10. November 2026, sofern die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.

Was wird gefördert
U.a. öffentliche und nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur und Modernisierung der Stromnetzanschlüsse
Wer wird gefördert
Unternehmen, Freiberufler, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Wie wird gefördert
Förderkredit ab 1,98% effektiver Jahreszins, bis zu 100% der Investitionskosten
Förderzeitraum

laufend

Was wird gefördert
U.a. Ladeinfrastruktur und Modernisierung der Stromnetzanschlüsse
Wer wird gefördert
Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände
Wie wird gefördert
Förderkredit ab 0,90% effektiver Jahreszins, bis zu 100% der Investitionskosten
Förderzeitraum

laufend

Förderungen der Länder für Ladeinfrastruktur

Diese Bundesländer bieten aktuell Förderprogramme an:

Baden-Württemberg

Was wird gefördert

Erwerb und Installation neuer, öffentlich zugänglicher Ladestationen inklusive Netzanschluss in Baden-Württemberg (Versorgung aus erneuerbaren Energien). Nachrüstungen, Ersatzbeschaffungen sowie die frühere WEG-Vorinstallation sind nicht mehr förderfähig.

Wer wird gefördert

Unternehmen, Privatpersonen, Kommunen, Verbände, Öffentliche Einrichtungen

Wie wird gefördert

Zuschuss bis zu 2.500 € pro Ladestation, max. 40% der Gesamtkosten.
Max. 250 Ladepunkte, min. 5.500 € Förderung (Bagatellgrenze)

Förderzeitraum

Laufend nach Antragseingang, solange Haushaltsmittel verfügbar

Bayern

Was wird gefördert

Neubau, Modernisierung und Ersatzbeschaffung von öffentlich sowie nicht-öffentlich zugänglichen Ladepunkten (ab 11 kW) für Elektrofahrzeuge – inkl. des nötigen Stromnetzanschlusses, ggf. mit Batteriespeicher zur Netzlastreduzierung

Wer wird gefördert

Natürliche und juristische Personen, insbesondere auch Gebietskörperschaften und kommunale Verwaltungsgemeinschaften – Voraussetzung: Eigentum an der Ladeinfrastruktur (Zielgruppe wird je Förderaufruf konkretisiert)

Wie wird gefördert

Zweckgebundener Zuschuss (Anteilfinanzierung), max. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten – alternativ Pauschalen je Ladepunkt (bis 3.000 € Normal-, 15.000 € Schnell-, 30.000 € HPC-, 80.000 € MCS-Ladepunkt) plus Netzanschluss (bis 10.000 € bzw. 75.000 €); Bonuskriterien bis +10 Prozentpunkte möglich

Förderzeitraum

Richtlinie gültig 01.01.2026 – 31.12.2029; Antragstellung ausschließlich innerhalb einzelner Förderaufrufe (ca. zwei pro Jahr), nicht laufend

Berlin

Was wird gefördert

Öffentliche und nicht-öffentliche zugängliche Ladepunkte auf privaten und betrieblichen Flächeninklusive Netzanschluss und Grundinstallation.

Wer wird gefördert
KMU, Selbständige, Fördernehmer des Programms SolarPLUS, die mit gefördertem Speicher oder PV-Anlage die Ladestation betreiben.
Wie wird gefördert
Zuschuss bis zu 2.500 € pro Ladestation (AC) bzw. 30.000 € pro Ladestation (DC), max. 50% der Gesamtkosten.
Anschlusskosten max. 5.500 € / 50% (Niederspannung) bzw. max. 55.000 € / 50 % (Mittelspannung)
Förderzeitraum

Bis 31.12.2027 , solange Haushaltsmittel verfügbar (Windhundverfahren)

Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert

Erwerb, Errichtung und Netzanschluss stationärer, steuerbarer Ladeinfrastruktur, u.a. öffentlich zugängliche Ladepunkte und Ladeinfrastruktur für Beschäftigte.

Wer wird gefördert

Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermietende/Mietende, Unternehmen, Gemeinden und Zweckverbände

Wie wird gefördert

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur 20 %, max. 1.500 € je Ladepunkt;
Ladeinfrastruktur für Beschäftigte 40 %, max. 1.500 € je Ladepunkt;
Grundinstallation an Garagen-/Stellplatzkomplexen 20 %, max. 50.000 € (große Unternehmen jeweils max. 20 %; Bagatellgrenze 500 €)

Förderzeitraum

Laufend, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel (Windhundverfahren)

Saarland

Was wird gefördert
U.a. Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur für emissionsfreie Straßenfahrzeuge die im ÖPNV eingesetzt werden
Wer wird gefördert
Juristische und natürlich Personen (soweit wirtschaftlich tätig)
Wie wird gefördert

Zuschuss max. 40% (bei ausschließlich erneuerbarer Versorgung; +10 Prozentpunkte für mittlere, +20 für kleine Unternehmen)

Förderzeitraum

Fortführung der Richtlinie derzeit in Prüfung

Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert
Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, auch in Kombination mit u.a. Ladeinfrastruktur (keine alleinige Förderung von Ladeinfrastruktur)
Wer wird gefördert
Unternehmen aller Größen
Wie wird gefördert

Zuschuss von 20% (Großunternehmen) bis 50% (KMU) zu Investitionen in Anlagevermögen und Planungskosten
Voraussetzung: Energieaudit oder Energiemanagementsystem

Förderzeitraum
Bis 30.06.2027

Thüringen

Was wird gefördert
U.a. Investitionen zum Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur im StPNV und SPNV
Wer wird gefördert
Öffentliche Gebietskörperschaften und Träger*innen der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV
Wie wird gefördert
Für Ladeinfrastruktur max. 60%
Förderzeitraum
laufend

In diesen Bundesländern gibt es derzeit keine aktuellen Förderprogramme:

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Rheinland-Pfalz

Sachsen

Schleswig-Holstein

Kommunale Förderungen für Ladeinfrastruktur

Förderprogramm „Eigene Wallbox“

Was wird gefördert
Wallbox bis max. 11 kWh
Wer wird gefördert
Kunden der Stadtwerke Baden-Baden
Wie wird gefördert
Pauschal 200 €
Förderzeitraum

laufend

Förderprogramm Wallboxen & Ladesäulen

Was wird gefördert
Neuanschaffungen und Montage von Ladestationen
Wer wird gefördert
Kunden der Stadtwerke Konstanz
Wie wird gefördert
Max. 150 €
Förderzeitraum

laufend

Förderprogramm Klimabonus

Was wird gefördert
Neuanschaffungen und Montage von Ladestationen
Wer wird gefördert
Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Gemeinschaften
Wie wird gefördert
Ladestationen 20% der förderfähigen Kosten
Förderzeitraum

laufend

Förderprogramm Wallboxen & Ladesäulen

Was wird gefördert
Neuanschaffungen und Montage von Ladestationen
Wer wird gefördert
Mieter & Eigentümer mit Erstwohnsitz in der Stadt Landau
Wie wird gefördert
Pauschal 600 €
Förderzeitraum

laufend

Förderung für Elektromobilität

Was wird gefördert
U.a. Ladesäule und Wallbox sowie Planung und Umsetzung von E-Mobilitätslösung mit mehreren Ladepunkten
Wer wird gefördert
Kunden der Mainzer Stadtwerke
Wie wird gefördert
400 € / 600 € für Wallbox / Ladesäule Für Mehrfamilienhäuser/Wohnanlagen:
Bis 1.500 € für Konzept Ladeinfrastruktur
Bis zu 10.000 € für Netzanschluss, Stromverteilungsanlage & Energiemanagement
Förderzeitraum

laufend

Förderung für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Was wird gefördert
Öffentliche und nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur auf Privatgrund
Wer wird gefördert
Privatpersonen, Unternehmen, WEGs
Wie wird gefördert
40% der Nettokosten:
Elektrische Vorrüstung für Ladepunkte bis 22 kW: 1.000 Euro pro Ladepunkt
Ladestation bis 22 kW: 500 Euro pro Ladepunkt
Ladestation inklusive Vorrüstung ab 22 kW: 10.000 Euro pro Ladepunkt
Förderzeitraum

laufend

Förderprogramm privates Laden

Was wird gefördert
Vorgelagerte Ladeinfrastruktur, z.B. Leerrohre, Kabeltrassen, Zuleitung, Unterverteilung – jedoch keine Wallboxen oder Ladesäulen
Wer wird gefördert
Privatpersonen, Unternehmen, Vereine
Wie wird gefördert
Bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 30.000 €
Förderzeitraum

laufend

Abgelaufene Förderungen

KfW 442 – Solarstrom für Elektroautos

Was wird gefördert
Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher.
Voraussetzung: E-Auto ist bereits vorhanden oder bestellt.
Wer wird gefördert
Privatpersonen
Wie wird gefördert

Zuschuss bis zu 10.200 €, max. 50% der Gesamtkosten:

  • 600 € pauschal für Ladestation (bzw. 1.200 € bei bidirektionaler Ladestation)
  • 600 € pro kWp für Solaranlage, max. 6.000 €
  • 250 € pro kWp für Speicher, max. 3.000 €
Förderzeitraum
abgelaufen

Betriebliches Mobilitätsmanagement

Was wird gefördert
U.a. nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur
Wer wird gefördert
Insbesondere KMU (kleine und mittlere Unternehmen)
Wie wird gefördert
Max. 1.000 € pro Ladepunkt, max. 40%
Förderzeitraum
Abgelaufen (27.6.2024)

Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

Was wird gefördert

Beschaffung und Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur

Wer wird gefördert
Natürliche und juristische Personen, insbesondere auch Kommunen und Landkreise
Wie wird gefördert
Zuschuss
  • bis zu 2.500 € pro AC-Ladestation, max. 40% der Gesamtkosten
  • bis zu 25.000 € pro DC-Ladestation (>100kW inkl. integriertem Pufferspeicher)
  • bis zu 20.000 € je Standort
Förderzeitraum
Bis 30.08.2025

Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

Was wird gefördert
Nicht-öffentlich zugängliche DC-Ladeinfrastruktur
Wer wird gefördert
Unternehmen in Bayern
Wie wird gefördert
Zuschuss bis zu 60.000 € je Ladepunkt (>500 kW)
Förderzeitraum
Bis 15.01.2025