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Ladesäulenverordnung

Im März 2016 trat die erste Ladesäulenverordnung (LSV) des Bundes in Kraft. Sie wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, früher Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) erlassen und regelt „…die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile“. 

Im September 2021 hat der Bundesrat einer erneuten Änderung der LSV zugestimmt. Unter anderem wird hierin der einheitliche Bezahlvorgang beim spontanen Laden geregelt. Ladesäulenbetreiber müssen demnach ab Juli 2023 mindestens eine kontaktlose Bezahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten. 

Alles rund um die LADE-Entwicklung finden Sie in unserem Blog