Skip to content

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz oder auch das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) trat im Juni 2021 in Kraft. Es soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität an Gebäuden beschleunigen. 

Beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen ist künftig jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten. 

Bei einer größeren Renovierung von bestehenden Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen müssen künftig alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. 

Alles rund um die LADE-Entwicklung finden Sie in unserem Blog