Ladeinfrastruktur (LI) ist der Oberbegriff für Ladepunkte und Ladesysteme inkl. der Verwaltungswerkzeuge für den Betrieb, die zum Laden von Elektrofahrzeugen zur Verfügung stehen. Je nach Zugang zu den Lademöglichkeiten wird zwischen öffentlicher, halböffentlicher und privater Ladeinfrastruktur unterschieden.
Zur öffentlichen Ladeinfrastruktur zählen Ladepunkte im öffentlich bewirtschafteten Straßenland oder in für Nutzergruppen beschränkten Bereichen (Parkplätze für Lieferanten, Polizei, Feuerwehr…). Hierzu zählen auch Ladepunkte, die nicht rund um die Uhr, sondern mindestens zwölf Stunden Werktags (Montag-Samstag) zur Verfügung stehen.
Zur halböffentlichen Ladeinfrastruktur zählen Ladepunkte, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, dabei aber auf privatem Gelände stehen. Das sind beispielsweise Ladepunkte in Parkgaragen, Hotels und Supermärkten.
Die private Ladeinfrastruktur umfasst Ladepunkte an privaten Stellplätzen (Carport, Garage…).
Laut der Bundesnetzagentur waren am 1. Februar 2025 insgesamt 161.700 öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Betrieb. Davon entfielen 125.408 auf Normalladepunkte und 36.278 auf Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 22 Kilowatt. Bayern führt mit rund 31.300 Ladepunkten, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit etwa 30.900 Ladepunkten. Zu den größten Betreibern von Ladeinfrastruktur in Deutschland zählen EnBW, E.ON, Allego, Tesla und die Stadtwerke. Daneben existieren zahlreiche regionale und lokale Anbieter.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, bis 2030 mindestens eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte zu schaffen. Im Rahmen des „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
- Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
- Förderung privater Ladeinfrastruktur
- Ausbau des Schnellladenetzes entlang der Hauptverkehrsachsen
- Stärkung der Netzkapazitäten für den erhöhten Strombedarf