Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ist im Juni 2016 in Kraft getreten und ist bis Juni 2030 befristet.
Das Gesetz soll die Verbreitung von Elektroautos fördern, indem es darauf abzielt, die Bevorrechtigung von elektrischen Fahrzeugen im Straßenverkehr zu ermöglichen.
Städte und Kommunen können für Elektroautos im öffentlichen Raum Parkfläche reservieren, Parkgebühren reduzieren oder erlassen, das Fahren auf Busspuren erlauben und bestimmte Zufahrtsbeschränkungen aufheben.