Die Montage und Installation von Ladestationen darf nur ein Elektrofachbetrieb durchführen. Auch die Anmeldung beim Netzbetreiber fällt ihm zu. Nur wenn der Betreiber durch die Installationsbescheinigung die korrekte Installation nachweisen kann, erhält er den vollen Versicherungsschutz und Fördergelder.
Ein zertifizierter Elektroinstallationsbetrieb haftet nach DIN VDE 0100-722 für die fachgerechte Montage der Ladestation.