Skalierbarkeit bedeutet allgemein die Fähigkeit eines Systems, seine Größe zu ändern. Im Bereich der Ladestationen ist damit der nachträgliche Ausbau der Lademöglichkeiten gemeint. Eine skalierbare Ladelösung ist also im Nachhinein durch zusätzliche Ladestationen erweiterbar. Dies ist je nach Anbieter in unterschiedlichem Umfang möglich.
EPBD und GEIG: Neue Ladeinfrastruktur-Pflichten für die Gebäudewirtschaft
Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD verschärft die Anforderungen an Ladeinfrastruktur in Gebäuden deutlich und erweitert das deutsche Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) um strengere Vorgaben. Bis Ende Mai 2026 muss Deutschland die
