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THG-Quote und THG-Quotenhandel

Gesetzlicher Rahmen: 

Mineralölkonzerne sind gesetzlich verpflichtet, den Ausstoß von CO2-Emissionen zu mindern. Dazu müssen die Unternehmen eine bestimmte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) erreichen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: 

  1. Durch den zusätzlichen Verkauf von umweltfreundlichen Treibstoffen wie Biodiesel  oder Bioethanol. Auch der Verkauf von Ladestrom mindert die THG-Quote.  
  1. Durch den Ankauf von THG-Quoten von Drittanbietern, die nicht der Quotenverpflichtung  unterliegen oder diese überfüllen. 

Die THG Quote soll bis zum Jahr 2030 auf mindestens 25% erhöht werden. Das hat der Bundestag im Mai 2021 mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausminderungsquote“ beschlossen. Auch wird für die Unternehmen die Möglichkeit, die Quote durch den zusätzlichen Verkauf von Biokraftstoffen zu erreichen, schrittweise zurückgefahren. Deshalb wird der Bedarf an Quoten von Drittanbietern weiter steigen.   

Mit dem Elektrofahrzeug am THG-Quotenhandel teilnehmen 

Ab  2022 können auch die Halter von rein elektrischen Fahrzeugen (BEV) die eingesparten CO2-Emissionen als THG-Quote über eine Vermittlerplattform an Mineralölkonzerne verkaufen. Damit soll der Umstieg auf alternative, klimaschonendere Antriebe interessanter werden. Zum einen werden nämlich die herkömmlichen Kraftstoffe durch den konstanten Anstieg der THG-Quote Jahr für Jahr teurer und zum anderen erhält man für sein Elektrofahrzeug dank der TGH-Quote jährlich bares Geld.   

Wer ist für den Verkauf der THG-Quote berechtigt? 

E-Fahrzeug-Halter: Jeder, der als Halter eines reinen Elektrofahrzeuges (BEV) eintragen ist – egal, ob gewerblich oder privat. Es spielt auch keine Rolle, ob das Fahrzeug geleast, gekauft oder finanziert wurde. Zudem ist die Anzahl der angemeldeten Elektrofahrzeuge nicht begrenzt. Somit können neben Privatpersonen auch die Halter von Firmenwagen und die Besitzer von E-Flotten und elektrischen Fuhrparks am THG-Quotenhandel teilnehmen.   

Anbieter einer (halb-) öffentlichen Ladeinfrastruktur Wer über einen geeichten, (halb-)öffentlichen und damit auch gewerblich genutzten Ladepunkt Ladestrom abgibt, kann die damit verbundene CO2-Einsparung ebenfalls über die THG-Quote vermarkten. Interessant ist dies beispielsweise für Firmen, die Kunden und Gäste kostenpflichtig laden lassen, den Einzelhandel, Parkflächenbetreiber und die Betreiber von Gastronomie oder Hotellerie. 

Wie funktioniert der Verkauf der THG-Quote? 

Theoretisch kann der Halter eines Elektrofahrzeuges seine THG-Quoten selbst beim Umweltbundesamt zertifizieren und anschließend verkaufen. Da quotenverpflichtete Unternehmen aber nur große Menge an Quoten kaufen, macht das praktisch wenig Sinn. Der Weg führt daher über einen Händler. Dieser beantragt die einzelnen THG-Quotenscheine beim Umweltbundesamt, bündelt diese und verkauft das Bündel dann an ein quotenpflichtiges Unternehmen. Abzüglich der Provision zahlt der Anbieter anschließend den Verkaufserlös an den Fahrzeughalter aus.  

Alles rund um die LADE-Entwicklung finden Sie in unserem Blog