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Eichrechtskonform

Seit dem Jahr 2019 müssen alle Ladesäulen, die öffentlich beziehungsweise kostenpflichtig genutzt werden, den Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) entsprechen. Um eichrechtskonform zu laden, muss die genutzte Menge Strom genau erfasst und die Nutzerdaten sicher und datenschutzkonform verarbeitet werden. Daher wird, im Sinne der Preisangabenverordnung (PAvg), die Angabe und Abrechnung von Strom an Ladesäulen in Kilowattstunden (kWh) erfasst. 

Nach dem Laden muss folgendes sichtbar sein: Ladedauer, geladene Strommenge, Kilowattpreis.  

Das deutsche Eichrecht unterscheidet sich von den meisten vergleichbaren Regelungen in anderen EU-Ländern: Dort sind die öffentlichen Ladestationen zumeist nur mit einem MID-konformen (Measuring Instruments Directive) Energiezähler ausgerüstet. 

Alles rund um die LADE-Entwicklung finden Sie in unserem Blog