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Förderung für gewerbliche Ladeinfrastruktur

Zwei Personen arbeiten an zwei Laptops und machen Notizen auf Blätter
Mit der neuen Förderungen machen Sie Ihren Standort fit für die Elektromobilität.

Nach der Förderung von Ladestationen und Wallboxen schreitet mit einem weiteren Förderaufruf der Aufbau von Ladeinfrastruktur voran. Dabei erleichtert die Förderrichtlinie “Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen” des Bundesamtes für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Kommunen und Unternehmen den Umstieg auf eine klimafreundliche Flotte. Seit dem 23. November 2021 können Anträge über das Portal der kfw gestellt werden. 

Die Förderung für Ladeinfrastruktur im Überblick

Lesen Sie hier, was gefördert wird, an wen sich die neue staatliche Förderung richtet und wie auch Sie davon profitieren. 

Was wird gefördert? 

Die BMVI-Förderung beinhaltet: 

  • den Kauf von neuen Ladestationen mit einer Ladeleistung bis zu 22 kW; diese müssen über eine intelligente Steuerung verfügen 
  • den Einbau und Anschluss der Ladestationen inklusive aller Installationsarbeiten 
  • die Anschaffung von Energiemanagement-Systemen, die die Ladestationen steuern 

Intelligente Steuerung ermöglicht es Ladestationen mit anderen elektronischen Geräten zu vernetzen. Dadurch lassen sich Ladevorgänge steuern, digital erfassen und jederzeit einsehen. Dies ist vor allem wichtig, wenn mehrere Fahrzeuge zeitgleich geladen werden sollen.

An wen richtet sich die Förderung für Ladeinfrastruktur? 

Die Förderung für nicht-öffentliche Gewerbe-Ladepunkte richtet sich an Kommunen und Unternehmen, die für eigene Fahrzeuge, Dienstwagen oder die Fahrzeuge von Mitarbeiter*innen Ladepunkte zur Verfügung stellen wollen. Besonders interessant ist sie somit für Flottenbetreiber, Unternehmen mit Mitarbeiterparkplätzen, kommunale Unternehmen oder Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.  

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Wie hoch ist die Förderung? 

Die Förderung beträgt 900 € pro Ladepunkt. Dabei müssen die Kosten mindestens 1285,71 € betragen, andernfalls erhalten Sie keine Förderung. Für die Förderung mehrerer Wallboxen müssen die Kosten pro Ladepunkt ebenfalls 1285,71 € betragen. Wenn jedoch die Ausgaben darunter liegen, reduziert sich die Förderung auf 70% der Gesamtkosten. Außerdem liegt der maximale Zuschuss pro Standort bei 45.000 €. 

Anzahl Ladepunkte Pauschaler Zuschuss Gesamtkosten (inkl. Installation) Tatsächlicher Zuschuss 
900 € 1000 € 
900 € 1285,71 € 900 € (70 % der Gesamtkosten)  
1800 € 2000 € 1400 € 
1800 € 2571,43 € 1800 € 
50 45.000 € 60.000 € 42000 € 
50 45.000 € 64.285,71 € 45.000 € 
Wie hoch fällt Ihr Zuschuss aus?

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? 

  • Die Ladesäule oder Wallbox muss auf der Liste der geförderten Ladestationen stehen. Die Liste finden Sie ebenfalls auf der kfw-Seite 
  • Es werden nur neue Produkte gefördert, die Ladestation darf somit nicht bereits installiert sein. 
  • Nur stationäre, also fest verkabelte Ladelösungen werden gefördert. 
  • Der kfw-Antrag muss vor dem Kauf und der Installation gestellt werden. Hierzu warten Sie auch die Bestätigung der Förderung ab und achten Sie auf das Datum der Zusage. Erst nach Erhalt dieser sollten Sie die Wallbox bestellen und den Elektriker beauftragen. 
  • Die Förderung von 900 € erhalten Sie nur bei einer Ausgabe von mindestens 1285,71 € (für die komplette Investition, also auch Grabungsarbeiten, Installationskosten usw.).  
  • Für die Förderung ist dringend zu beachten, dass die Ladestationen ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden dürfen. Hierfür benötigen Sie einen entsprechenden Vertrag mit Ihrem Energieversorger oder Sie beziehen Strom aus Ihrer eigenen Photovoltaik-Anlage. Dabei müssen Sie darauf achten, dass die Ladestationen mit der PV-Anlage verbunden werden können. 

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  • Bereits bei Antragsstellung müssen Sie die Anzahl der zu fördernden Ladepunkte angeben. Denn nachträglich kann die Zahl nicht erhöht werden. 
  • Nach Erhalt des Bescheids der kfw haben Sie ein ganzes Jahr Zeit, Ihr Vorhaben umzusetzen. 
  • Reichen Sie unbedingt alle Rechnungen fristgerecht ein, um die Förderung zu erhalten.  
  • Sobald Sie Ihre Ladestationen in Betrieb nehmen, müssen Sie diese auf der Online-Plattform der NOW erfassen. Die Reporting-ID, die Sie hier erhalten, benötigen Sie ebenfalls für die Förderung. Dafür muss diese beim Hochladen aller Rechnungen mit angegeben werden. 
  • Die installierten Ladepunkte müssen mindestens 6 Jahre in Betrieb bleiben. Andernfalls kann die Förderung zurückgefordert werden.   

THG-Quotenhandel

Übrigens: Ihre rein elektrischen Firmenwagen können über den THG-Quotenhandel jährlich Zusatzgewinne erzielen. Dazu müssen Sie die eingesparten CO2-Emissionen über eine Vermittlerplattform an ein quotenverpflichtetes Unternehmen verkaufen. Die Erlöse aus dem THG-Quotenhandel variieren, weil diese sich nach dem aktuellen Quotenmarktpreis richten. Viele Vermittlerplattformen garantieren aber derzeit einen Gewinn von ca. 250 Euro pro Elektro-PKW und bis zu 1500 Euro pro E-Transporter. Auch größere E-Nutzfahrzeuge sind auf die THG Quote anrechenbar. Es spielt keine Rolle, ob die Fahrzeuge geleast, gekauft oder finanziert wurden. Zudem ist die Anzahl der angemeldeten Elektrofahrzeuge nicht begrenzt.  

Fazit 

Mit der neuen Förderrichtlinie des BMVI wird der Aufbau von Ladeinfrastruktur auf nicht-öffentlichen Flächen weiter vorangetrieben. Dabei ist die Förderung für Kommunen und Unternehmen besonders attraktiv.  

Sie sind sich nicht sicher, wieviele Ladepunkte für Ihren Standpunkt sinnvoll sind? Unser Kalkulator hilft Ihnen bei der Entscheidung

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Thomas Schwabe und sein Team
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Porträt-Foto Thomas Schwabe