Die neue Bundesförderung „Laden im Mehrparteienhaus“ unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder beim Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in bestehenden Mehrfamilienhäusern. Für jedes Objekt müssen mindestens sechs Stellplätze und mindestens 20 % aller Stellplätze elektrifiziert (mindestens vorverkabelt) werden. Anträge können ab dem 15. April 2026 online gestellt werden, für WEG bis zum 10. November 2026 – solange Mittel vorhanden sind.
Wer ist antragsberechtigt?
- Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
- Einzelne Wohnungseigentümer innerhalb einer WEG, wenn sie den Beschluss der Gemeinschaft nachreichen.
- Die Hausverwaltung, sofern sie von der WEG zur Antragstellung und Vertretung bevollmächtigt ist.
Nicht antragsberechtigt sind Mieterinnen und Mieter ohne Eigentums- oder eigentümerähnliche Rechtsstellung. Eine Förderung ist außerdem ausgeschlossen, wenn für das Gebäude bereits eine gesetzliche Pflicht zur Errichtung von Ladeinfrastruktur nach GEIG besteht (z.B. Neubauten mit Bauantrag nach dem 24.03.2021).
Was wird gefördert – und zu welchen Konditionen?
Gefördert wird ausschließlich nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in oder an bestehenden Mehrparteienhäusern, die von Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt wird.
Förderfähige Maßnahmen je Stellplatz:
- Vorverkabelung von Stellplätzen (Kabel, Kabelwege, Datenleitungen, Zähler, notwendige Anpassungen)
- Ladepunkte (Wallboxen mit 11–22 kW, Typ 2 oder CCS) inkl. erforderlicher Technik
- Netzanschluss, Verteileranlagen, Trafostationen, notwendige bauliche Maßnahmen (Erdarbeiten, Durchbrüche etc.)
Nicht förderfähig sind u.a. Planungs-, Genehmigungs- und Betriebskosten.
Förderhöhe (Aufruf WEG):
| Maßnahme je Stellplatz | Max. Zuschuss |
|---|---|
| Nur Vorverkabelung ohne Ladepunkt | bis zu 1.300 Euro |
| Ladepunkt inkl. Vorverkabelung | bis zu 1.500 Euro |
| Ladepunkt mit bidirektionalem Laden | bis zu 2.000 Euro |
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, im De-minimis‑Verfahren, und es wird nie mehr ausgezahlt, als tatsächlich an förderfähigen Kosten angefallen ist. Die geförderte Infrastruktur muss mindestens drei Jahre zweckgerecht betrieben werden (Zweckbindungsfrist).
Zentrale Fördervoraussetzungen für WEG
Damit ein Antrag für ein Objekt bewilligt werden kann, müssen insbesondere folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Standort in Deutschland; Bestandsgebäude mit mindestens drei Wohneinheiten.
- Pro Objekt müssen mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden.
- Mindestens 20 % aller dem Objekt zugeordneten Stellplätze werden elektrifiziert.
- Stellplätze sind nicht öffentlich zugänglich und werden im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt (keine gewerblichen Stellplätze).
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Keine verbindlichen Aufträge vor Bewilligung des Förderantrags; Planungsleistungen und Kostenvoranschläge sind zulässig.
- Betrieb der Ladeinfrastruktur mit Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. Ökostromvertrag oder PV-Anlage).
Eine Förderung entfällt, wenn die Mindestquote von 20% und die mindestens sechs Stellplätze im Ergebnis nicht erreicht werden.
Website Anfrage WEG
„ “ zeigt erforderliche Felder an
Wann, wo und wie den Antrag stellen?
Zeitplan und Fristen
- Start Antragstellung: 15. April 2026
- Antragsfrist WEG: bis 10. November 2026 oder bis Mittel ausgeschöpft sind (First-come-first-served).
Nach Bewilligung gelten im Wesentlichen:
- WEG-Beschluss über die Maßnahme spätestens 6 Monate nach Bewilligung.
- Verbindliche Beauftragung (z.B. mit einem Generalunternehmer wie LADE) innerhalb von 9 Monaten (einmalige Verlängerung um bis zu 3 Monate möglich).
- Umsetzung der Maßnahme innerhalb von 24 Monaten nach Bewilligung (in Ausnahmefällen Verlängerung um bis zu 12 Monate).
Wo wird der Antrag eingereicht?
Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das zentrale Online-Portal des Förderprogramms „Laden im Mehrparteienhaus“. Der Projektträger (PwC im Auftrag des Bundes) wickelt die Anträge ab; Zugang und aktuelle Unterlagen sind über die Programm-Website erreichbar.
Schritt-für-Schritt: Antrag für WEG
- Projekt definieren und Angebote einholen
- Kostenvoranschlag bei LADE einholen
- Online-Antrag ab 15. April 2026 ausfüllen
- Antragsteller (WEG / Eigentümer / Hausverwaltung) registriert sich im Portal.
- Basisdaten zum Objekt, geplanten Stellplätzen, technischen Eckdaten und Kostenvoranschlag hochladen.
- Identitätsnachweis und Unterlagen nachreichen
- Identitätsnachweis innerhalb von 14 Tagen.
- Weitere Unterlagen (z.B. Grundbuchauszug, Stellplatzübersicht) gemäß Checkliste des Projektträgers.
- Bewilligung abwarten, dann WEG-Beschluss und Auftrag
- Nach positivem Bescheid WEG-Beschluss spätestens nach sechs Monaten nachreichen.
- Innerhalb von neun Monaten Auftrag vergeben.
- Umsetzung und Verwendungsnachweis
- Ladeinfrastruktur installieren lassen, Rechnungen und Zahlungsnachweise sammeln.
- Verwendungsnachweis über das Portal einreichen, danach erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der offiziellen Website im Bereich FAQ & Download.
Die LADE-Komplettlösung für WEG
Für Wohnungseigentümergemeinschaften zählt in der Praxis vor allem: Mehrheitsfähigkeit, planbare Kosten und wenig Verwaltungsaufwand. Die Förderung belohnt insbesondere Projekte mit Vorverkabelung und skalierbarer Struktur – genau hier spielt eine integrierte Lösung wie das System von LADE ihre Stärken aus.
Wesentliche Vorteile für WEG und Hausverwaltungen:
- Niedrige Gemeinkosten: Durch ein durchdachtes Energiemanagement und passende Laststeuerung lassen sich Hausanschluss und Infrastruktur effizient dimensionieren – das minimiert die gemeinschaftlichen Investitionen pro Stellplatz.
- Einfache Erweiterbarkeit: Die förderfähige Vorverkabelung und das skalierbare System von LADE ermöglichen, später ohne großen Aufwand zusätzliche Ladepunkte nachzurüsten, etwa wenn weitere Eigentümer umsteigen.
- Einfache Verwaltung: Abrechnung, Nutzerverwaltung, Zugangskonzepte und Monitoring laufen über ein zentrales, cloudbasiertes Backend – ideal für Hausverwaltungen, die mehrere Objekte betreuen.
LADE tritt für WEG-Projekte als Generalunternehmer auf: von der technischen Konzeption, über Abstimmungsunterlagen für die Eigentümerversammlung, die Installation der Hardware (Wallboxen, Netzanschluss, Vorverkabelung) bis hin zur Inbetriebnahme und laufenden Administration. Am Ende entsteht eine schlüsselfertige, förderfähige und zukunftssichere Ladeinfrastruktur, die alle Eigentümer – auch ohne eigenes E‑Auto – mitnimmt.
