Laden im Mehrparteienhaus:
JETZT FÖRDERUNG SICHERN!
500 Mio. € Fördervolumen
2.000 €
pro Stellplatz möglich
15.4.2026
Antragsstart
Jetzt gilt's: Schnell zum Antrag
Mit dem Förderprogramm Laden im Mehrparteienhaus stehen bis zu 2.000 € Förderung pro Stellplatz zur Verfügung.
Wichtig: Die Mittel sind begrenzt und werden nach dem Windhundprinzip vergeben. Je früher der Antrag gestellt wird, desto wahrscheinlicher wird die Förderung.
Förderfähiges Angebot in wenigen Stunden
Geschwindigkeit zählt, aber gemeinsam ist es möglich!
- Kontaktieren Sie uns über das Formular.
- Wir schicken Ihnen eine Checkliste mit allen erforderlichen Informationen.
- Sobald uns alles vorliegt, erhalten Sie ein Komplettangebot innerhalb weniger Stunden.
Beschlussfähiges Angebot für Ihre WEG
Mit LADE one und der LADE Komplettlösung für effizientes Laden erhalten Sie ein beschlussfähiges Angebot für Ihre Eigentümerversammlung: klar strukturiert aus einer Hand und auf die Anforderungen Ihrer Immobilie abgestimmt.
- Minimale Gemeinkosten
- Effiziente Erschließung aller Stellplätze
- Einfache Erweiterung – jederzeit
- Komplettangebot für schlüsselfertige Anlage

Die wichtigsten Fakten
Wer ist antragsberechtigt?
Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Mitglieder sowie eine vertretungsberechtigte Hausverwaltung können einen Förderantrag stellen.
Förderzeitraum
Das Förderprogramm läuft, Anträge können bis spätestens 10. November 2026.
Achtung: Die Förderung endet vorzeitig, sobald die Fördermittel erschöpft sind. Eine Beauftragung sollte erst nach der Bewilligung erfolgen.
Voraussetzungen
- Mindestens 6 Stellplätze pro Objekt sowie mindestens 20 % aller Stellplätze müssen mindestens vorverkabelt werden
- Die Stellplätze müssen im Zusammenhang mit der Wohnnutzung des Objekts stehen und mindestens 3 Jahre betrieben werden
- Es müssen grundsätzlich erneuerbare Energien genutzt werden.
Was wird gefördert?
- Ladepunkte mit 11-22 kW Ladeleistung
- Netzanschluss sowie Kosten für Elektroarbeiten, Installation und Baumaßnahmen
- Vorverkabelung von Stellplätzen
- Nicht gefördert werden Planung, Genehmigung und Betrieb
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt pro Stellplatz und richtet sich nach Art der Ausstattung:
- 1.300 € für die Vorverkabelung
- 1.500 € für die Installation eines Ladepunkts
- 2.000 € für die Installation eines bidirektionalen Ladepunkts
Weitere Informationen und Bestimmungen finden Sie auf der offiziellen Seite des Förderprogramms.
Drei Schritte zur Förderung
Wir begleiten Sie auf dem Weg bis zur schlüsselfertigen Übergabe.
1. Förderfähigkeit prüfen
Starten Sie über das Formular am Ende der Seite. So erhalten wir die wichtigsten Informationen für eine erste Einschätzung.
2. Konkretes Angebot
Sobald uns alle relevanten Informationen vorliegen, erstellen wir umgehend ein passendes Gesamtpaket für Ihre WEG.
3. Antrag stellen
Mit dem Angebot können Sie den Antrag stellen. Nach erfolgreicher Bewilligung setzen wir das Projekt passgenau um.
Förderfähigkeit prüfen
Prüfen Sie jetzt unverbindlich, ob Ihr Objekt förderfähig ist, und übermitteln Sie uns die wichtigsten Angaben. So kommen Sie dem erfolgreichen Antrag einen konkreten Schritt näher.
Website Fördercheck WEG
„ “ zeigt erforderliche Felder an
Laden im Mehrparteienhaus – JETZT FÖRDERUNG SICHERN!
Für den Ausbau von Ladeinfrastruktur stehen bis zu 500 Millionen Euro bereit. Wohnungseigentümergemeinschaften können davon direkt profitieren – solange Fördermittel verfügbar sind.
2.000 €
pro Stellplatz möglich
Jetzt gilt's: Schnell zum Antrag
Mit dem Förderprogramm Laden im Mehrparteienhaus stehen bis zu 2.000 € Förderung pro Stellplatz zur Verfügung.
Wichtig: Die Mittel sind begrenzt und werden nach dem Windhundprinzip vergeben. Je früher der Antrag gestellt wird, desto wahrscheinlicher wird die Förderung.
Förderfähiges Angebot in wenigen Stunden
- Kontaktieren Sie uns über das Formular.
- Wir schicken Ihnen eine Checkliste mit allen erforderlichen Informationen.
- Sobald uns alles vorliegt, erhalten Sie ein Komplettangebot innerhalb weniger Stunden.
Beschlussfähiges Angebot für Ihre WEG
Mit LADE one und der LADE Komplettlösung für effizientes Laden erhalten Sie ein mehrheitsfähiges Angebot für Ihre Eigentümerversammlung: klar strukturiert aus einer Hand und auf die Anforderungen Ihrer Immobilie abgestimmt.
- Minimale Gemeinkosten
- Effiziente Erschließung aller Stellplätze
- Einfache Erweiterung – jederzeit
- Komplettangebot für schlüsselfertige Anlage

Die wichtigsten Fakten
Wer wird gefördert?
Im ersten Förderaufruf können Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Mitglieder sowie eine vertretungsberechtigte Hausverwaltung einen Förderantrag stellen. Förderaufrufe für Objekte im Besitz von Unternehmen und Privatpersonen folgen.
Förderzeitraum
Start: 15. April 2026 ab 10:00 Uhr
Ende: 10. November 2026
Achtung: Die Förderung endet vorzeitig, sobald die Fördermittel erschöpft sind. Eine Beauftragung sollte erst nach der Bewilligung erfolgen.
Kostenfrei und unverbindlich
Voraussetzungen
- Mindestens 6 Stellplätze pro Objekt sowie mindestens 20 % aller Stellplätze müssen mindestens vorverkabelt werden
- Die Stellplätze müssen im Zusammenhang mit der Wohnnutzung des Objekts stehen und mindestens 3 Jahre betrieben werden
- Es müssen grundsätzlich erneuerbare Energien genutzt werden.
Was wird gefördert?
- Ladepunkte mit 11-22 kW Ladeleistung
- Netzanschluss sowie Kosten für Elektroarbeiten, Installation und Baumaßnahmen
- Vorverkabelung von Stellplätzen
- Nicht gefördert werden Planung, Genehmigung und Betrieb
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt pro Stellplatz und richtet sich nach Art der Ausstattung:
- 1.300 € für die Vorverkabelung
- 1.500 € für die Installation eines Ladepunkts
- 2.000 € für die Installation eines bidirektionalen Ladepunkts
Weitere Informationen und Bestimmungen finden Sie auf der offiziellen Seite des Förderprogramms.
Drei Schritte zur Förderung
Wir begleiten Sie auf dem Weg bis zur schlüsselfertigen Übergabe.
1. Förderfähigkeit prüfen
Kontaktieren Sie uns über das Formular am Ende der Seite. So erhalten wir die wichtigsten Informationen für eine erste Einschätzung.
2. Konkretes Angebot
Sobald uns alle relevanten Informationen vorliegen, erstellen wir umgehend ein passendes Gesamtpaket für Ihre WEG.
3. Antrag stellen
Mit dem Angebot können Sie den Antrag stellen. Nach erfolgreicher Bewilligung setzen wir das Projekt passgenau um.