Laden im Mehrparteienhaus:
JETZT FÖRDERUNG SICHERN!

Für den Ausbau von Ladeinfrastruktur stehen bis zu 500 Millionen Euro bereit. Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften können davon direkt profitieren – solange Fördermittel verfügbar sind.
LADE-Check

500 Mio. € Fördervolumen

LADE-Check

2.000 €
pro Stellplatz möglich

LADE-Check

15.4.2026
Antragsstart

Jetzt gilt's: Schnell zum Antrag

Mit dem Förderprogramm Laden im Mehrparteienhaus stehen bis zu 2.000 € Förderung pro Stellplatz zur Verfügung.

Wichtig: Die Mittel sind begrenzt und werden nach dem Windhundprinzip vergeben. Je früher der Antrag gestellt wird, desto wahrscheinlicher wird die Förderung.

Genau hier unterstützen wir Sie und erstellen schnellstmöglich ein Komplettangebot für Ihren konkreten Bedarf.

Beschlussfähiges Angebot für Ihre WEG

Mit LADE one und der LADE Komplettlösung für effizientes Laden erhalten Sie ein beschlussfähiges Angebot für Ihre Eigentümerversammlung: klar strukturiert aus einer Hand und auf die Anforderungen Ihrer Immobilie abgestimmt.

  • Minimale Gemeinkosten
  • Effiziente Erschließung aller Stellplätze
  • Einfache Erweiterung – jederzeit
  • Komplettangebot für schlüsselfertige Anlage

Die wichtigsten Fakten

Wer wird gefördert?

Im ersten Förderaufruf können Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Mitglieder sowie eine vertretungsberechtigte Hausverwaltung einen Förderantrag stellen. Förderaufrufe für  Objekte im Besitz von Unternehmen und Privatpersonen folgen.

Förderzeitraum

Start: 15. April 2026 ab 10:00 Uhr

Ende: 10. November 2026

Achtung: Die Förderung endet vorzeitig, sobald die Fördermittel erschöpft sind. Eine Beauftragung sollte erst nach der Bewilligung erfolgen.

Voraussetzungen

  • Mindestens 6 Stellplätze pro Objekt sowie mindestens 20 % aller Stellplätze müssen mindestens vorverkabelt werden
  • Die Stellplätze müssen im Zusammenhang mit der Wohnnutzung des Objekts stehen und mindestens 3 Jahre betrieben werden
  • Es müssen grundsätzlich erneuerbare Energien genutzt werden.

Was wird gefördert?

  • Ladepunkte mit 11-22 kW Ladeleistung
  • Netzanschluss sowie Kosten für Elektroarbeiten, Installation und Baumaßnahmen
  • Vorverkabelung von Stellplätzen
  • Nicht gefördert werden Planung, Genehmigung und Betrieb

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt pro Stellplatz und richtet sich nach Art der Ausstattung:

  • 1.300 € für die Vorverkabelung
  • 1.500 € für die Installation eines Ladepunkts
  • 2.000 € für die Installation eines bidirektionalen Ladepunkts

Weitere Informationen und Bestimmungen finden Sie auf der offiziellen Seite des Förderprogramms.

Drei Schritte zur Förderung

Wir begleiten Sie auf dem Weg bis zur schlüsselfertigen Übergabe.

1. Förderfähigkeit prüfen

Starten Sie über das Formular am Ende der Seite. So erhalten wir die wichtigsten Informationen für eine erste Einschätzung.

2. Konkretes Angebot

Sobald uns alle relevanten Informationen vorliegen, erstellen wir umgehend ein passendes Gesamtpaket für Ihre WEG.

3. Antrag stellen

Mit dem Angebot können Sie den Antrag stellen. Nach erfolgreicher Bewilligung setzen wir das Projekt passgenau um.

Förderfähigkeit prüfen

Prüfen Sie jetzt unverbindlich, ob Ihr Objekt förderfähig ist, und übermitteln Sie uns die wichtigsten Angaben. So kommen Sie dem erfolgreichen Antrag einen konkreten Schritt näher.

Laden im Mehr­parteien­haus – JETZT FÖRDERUNG SICHERN!

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pro Stellplatz möglich

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Mit dem Förderprogramm Laden im Mehrparteienhaus stehen bis zu 2.000 € Förderung pro Stellplatz zur Verfügung.

Wichtig: Die Mittel sind begrenzt und werden nach dem Windhundprinzip vergeben. Je früher der Antrag gestellt wird, desto wahrscheinlicher wird die Förderung.

Genau hier unterstützen wir Sie und erstellen schnellstmöglich ein Komplettangebot für Ihren konkreten Bedarf.

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  • Minimale Gemeinkosten
  • Effiziente Erschließung aller Stellplätze
  • Einfache Erweiterung – jederzeit
  • Komplettangebot für schlüsselfertige Anlage

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Wer wird gefördert?

Im ersten Förderaufruf können Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, deren Mitglieder sowie eine vertretungs­berechtigte Hausverwaltung einen Förderantrag stellen. Förderaufrufe für  Objekte im Besitz von Unternehmen und Privatpersonen folgen.

Förderzeitraum

Start: 15. April 2026 ab 10:00 Uhr

Ende: 10. November 2026

Achtung: Die Förderung endet vorzeitig, sobald die Fördermittel erschöpft sind. Eine Beauftragung sollte erst nach der Bewilligung erfolgen.

Voraussetzungen

  • Mindestens 6 Stellplätze pro Objekt sowie mindestens 20 % aller Stellplätze müssen mindestens vorverkabelt werden
  • Die Stellplätze müssen im Zusammenhang mit der Wohnnutzung des Objekts stehen und mindestens 3 Jahre betrieben werden
  • Es müssen grundsätzlich erneuerbare Energien genutzt werden.

Was wird gefördert?

  • Ladepunkte mit 11-22 kW Ladeleistung
  • Netzanschluss sowie Kosten für Elektroarbeiten, Installation und Baumaßnahmen
  • Vorverkabelung von Stellplätzen
  • Nicht gefördert werden Planung, Genehmigung und Betrieb

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt pro Stellplatz und richtet sich nach Art der Ausstattung:

  • 1.300 € für die Vorverkabelung
  • 1.500 € für die Installation eines Ladepunkts
  • 2.000 € für die Installation eines bidirektionalen Ladepunkts

Weitere Informationen und Bestimmungen finden Sie auf der offiziellen Seite des Förderprogramms.

Drei Schritte zur Förderung

Wir begleiten Sie auf dem Weg bis zur schlüsselfertigen Übergabe.

1. Förderfähigkeit prüfen

Kontaktieren Sie uns über das Formular am Ende der Seite. So erhalten wir die wichtigsten Informationen für eine erste Einschätzung.

2. Konkretes Angebot

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