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Förderung für Ladesäulen und Wallboxen

Geöffneter Briefumschlag mit mehreren EURO-Geldscheinen

Sie möchten eine Ladesäule installieren und interessieren sich für eine Förderung durch den Staat? Dabei gibt es auf Bundesebene aktuell zwei Möglichkeiten: die BMVI-Förderung für gewerbliche Ladestationen und die KfW-Förderung für privat genutzte Ladesäulen und Wallboxen. Allerdings wurde die Förderung Ende Oktober eingestellt, da das Förderbudget verbraucht ist. Doch bereits gestellt Anträge sind davon nicht betroffen. Dazu kommen regionale Programme.

Gewerblich, privat, regional: das sind die Förderprogramme

Der Bund möchte den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur bis 2050 vorantreiben. Dabei neu ist das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des Bundesverkehrsministeriums (BMVI): Kleinstunternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) profitieren bei der Installation einer Ladestation zur gewerblichen Nutzung von einer Förderung. Bereits seit November 2020 fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Installation von privaten Ladesäulen und Wallboxen an Wohngebäuden. darüber hinaus gibt es auch auf regionaler Ebene ein großes Angebot unterschiedlicher Förderungen.

Die BMVI Förderung für Ladesäulen im gewerblichen Rahmen

Wer oder was wird gefördert?

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung für den Kauf von Ladesäulen und Wallboxen zur gewerblichen Nutzung sowie für den dazugehörigen Netzanschluss. Somit werden auch der Einzelhandel und das Hotel- und Gaststättengewerbe unterstützt.

Fördersumme?

Pro gekauftem Ladepunkt:

  • Normal-Ladepunkte (AC und DC bis max. 22 Kilowatt): 80% der Gesamtkosten, maximal 4.000 € pro Ladepunkt
  • Schnell-Ladepunkte (Ladeleistung bis 55 Kilowatt): 80% der Gesamtkosten, maximal 16.000 € pro Ladepunkt

Pro Netzanschluss:

  • bei Anschluss an das Niederspannungsnetz: 80 % der Gesamtkosten inkl. Installations- und Aufbaukosten, maximal 10.000 € pro Standort
  • bei Anschluss an das Mittelspannungsnetz: 80 % der Gesamtkosten inkl. Installations- und Aufbaukosten, maximal 100.000 € pro Standort
  • Kombination Pufferspeicher mit Netzanschluss: wie dazugehöriger Netzanschluss

Voraussetzungen?

  • Sie müssen die Ladestation auf einer Stellfläche in Deutschland errichten
  • Die Ladeinfrastruktur muss an mindestens sechs Tagen die Woche für zwölf Stunden öffentlich zugänglich sein, sonst erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe um 50% der Förderung
  • Sie haben noch nicht mit dem Vorhaben begonnen (kein Vertragsabschluss)
  • Der genutzte Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen
  • An den Ladepunkten müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden möglich sein
  • Eine Inbetriebnahme der Ladesäule(n) bis zum 31.12.2022 erscheint realistisch

Wann und wo können Sie die Förderung beantragen?

Das Förderprogramm läuft vom 12. April bis zum 21. Dezember 2021. Dafür reichen Sie den Antrag bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen ein:

www.bav.bund.de

Dabei ganz wichtig: Sie müssen den Antrag auf Förderung der Ladesäulen und Wallboxen für Elektroautos vor dem Beginn der Arbeiten stellen.

Förderung von privaten Ladesäulen und Wallboxen an Wohngebäuden durch die KfW

Wer oder was wird gefördert?

Vermieter, Eigenheimbesitzer, Mieter oder Mietgenossenschaften konnten für den Einbau einer privat genutzten Ladestation oder Wallbox an einem Wohngebäude eine Förderung beantragen. Aktuell ist die Förderung ausgelaufen, bereits gestellte Anträge werden allerdings noch gefördert. Dabei entnehmen Sie folgender Liste, welche Modelle förderfähig sind:

www.kfw.de

Tipps zum Ladesäulen-Vergleich finden Sie hier:

www.lade.de

Fördersumme?

Jeder Ladepunkt erhält eine Förderung von 900€.

Voraussetzungen?

  • Die Ladestation muss fabrikneu sein.
  • Die Ladestation darf nicht öffentlich zugänglich sein.
  • Die Normalleistung von 11 KW darf nicht überschritten werden.
  • Der Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien kommen.
  • Die Ladestation oder Wallbox muss intelligent und steuerbar sein.
  • Die Gesamtkosten müssen bei mindestens 900 € liegen.

Wann und wo kann ich die Förderung beantragen?

Sie müssen den Antrag vor dem Kauf der Ladestation bei der KfW einreichen:

www.kfw.de

Was ist zu beachten?

Die Förderung gilt nur für bestehende Gebäude. Also berücksichtigen Sie bei der Planung von Neubauten die Anschlüsse und Rohre für die Ladeinfrastruktur und stellen Sie sofort nach Einzug den Antrag. Doch ein eingetragenes Installationsunternehmen muss die Ladestation einrichten und in Betrieb nehmen.

Wenn Sie eigenerzeugten Strom beispielsweise einer Photovoltaik-Anlage nutzen, müssen Sie das durch eine Eigenerklärung nachweisen. Wichtig: Die produzierte Menge muss für das Laden des Elektroautos ausreichend sein und auch tatsächlich dafür verwendet werden. Und zu guter Letzt: Die Förderung der Ladestation wird nur genehmigt, wenn diese vernetzbar ist und in das Energieversorgungssystem eingebunden werden kann.

Regionale Förderung von Ladestationen für Elektroautos

In manchen Bundesländern und Kommunen gibt es zusätzliche Programme zur Ladesäulen Förderung. Dabei das Beispiel Mainz: Die Mainzer Stadtwerke GmbH fördert Ladesäulen mit 600 € und Wallboxen mit 400 €. Alle Infos gibt es hier:

www.mainzerenergie.de

Außerdem erhalten Sie einen guten Überblick über alle regionalen Förderprogramme aud dieser Website:

www.co2online.de

Fazit

Elektromobilität wird von der Bundesregierung durch verschiedene wechselnde  Förderprogramme unterstützt. Allerdings gibt es aktuell keine Förderung für die private Anschaffung von Ladeinfrastruktur.  Aber als Unternehmen sollten Sie jetzt schnell handeln, um für die Ladesäule(n) noch eine Förderung zu erhalten: Die Antragseinreichung für Neuerrichtungen ist bis zum 18. Januar 2021, die für Modernisierungen bis zum 27. Januar 2022 möglich.

Alle Unternehmen, die zukunftsgerichtet planen, kommen an der Elektromobilität nicht vorbei. Es ist daher sinnvoll, noch dieses Jahr zu handeln, um für die Ladesäule(n) eine Förderung zu erhalten.

TIPP: Unsere LADEsäule und die LADEbox sind so ausgelegt, dass sie sowohl bei der gewerblichen als auch bei der privaten Nutzung für eine staatliche Förderung in Frage kommen. Bei der Förderung durch die kfw sind sowohl LADEsäule als auch LADEbox gelistet.

Wir halten Sie über Veränderungen im Bereich der Fördermöglichkeiten auf dem Laufenden.

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Thomas Schwabe und sein Team
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Porträt-Foto Thomas Schwabe